Die GEMA hat vor dem EuGH verloren.

Worum ging es?

Ein Seniorenheim empfängt Fernseh- und Hörfunksignale per Satellit und leitet sie intern über das hauseigene Kabelnetz in Bewohner- und Pflegezimmer weiter. Also ungefähr das, was normale Menschen „Fernsehen im Zimmer“ nennen würden.

Die GEMA sah darin offenbar eine lizenzpflichtige öffentliche Wiedergabe und wollte dafür extra kassieren. Der EuGH sagte nun: Nein. Unter diesen Umständen ist das keine öffentliche Wiedergabe; die Bewohnerinnen und Bewohner sind kein „neues Publikum“, sondern gehören zur potenziellen Zuschauerschaft im Empfangsbereich.

Schön.

Manchmal kommt aus Luxemburg also doch noch ein Geräusch, das entfernt nach gesundem Menschenverstand klingt.

Denn man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Da sitzen Menschen in einem Seniorenheim, wollen abends Fernsehen schauen, vielleicht Nachrichten, vielleicht Musiksendung, vielleicht irgendeinen Krimi, in dem nach zwölf Minuten klar ist, dass der nette Nachbar es war - und irgendwo denkt eine Verwertungsgesellschaft:

Moment.

Da könnte noch Geld liegen.

Natürlich ist Urheberrecht wichtig. Künstlerinnen und Künstler sollen bezahlt werden. Werke haben Wert. Alles richtig.

Aber zwischen „Kreative fair vergüten“ und „Seniorenheim leitet TV-Signal intern weiter, bitte Portemonnaie öffnen“ liegt ein sehr breiter Graben. Darin wohnen Bürokratie, Gebührenfantasien und vermutlich ein Faxgerät mit GEMA-Logo.

Besonders hübsch ist die juristische Feinmechanik: öffentliche Wiedergabe, neues Publikum, technische Unterstützung des Empfangs. Klingt kompliziert, meint aber am Ende: Das Heim macht aus Fernsehen kein neues Konzert, keine Disko und keinen Premium-Event. Es bringt das Signal in Zimmer. Zimmer. Nicht Wembley-Stadion.

Aber gut, wenn man lange genug auf ein Kabel starrt, sieht es vielleicht irgendwann wie eine Einnahmequelle aus.

Die GEMA ist ja ohnehin eine dieser Institutionen, die viele Menschen vor allem dann wahrnehmen, wenn irgendwo Freude in Verwaltung umgewandelt werden soll. Musik läuft? Formular. Veranstaltung? Formular. Irgendwo ein Lautsprecher? Formular mit Durchschlag, vermutlich seelisch.

Und jetzt also Seniorenheim-TV.

Man stelle sich vor, Oma Erna schaut im Pflegezimmer den Musikantenstadl und im Hintergrund rechnet schon jemand aus, ob das noch private Lebensgestaltung oder bereits ein kommerzielles Aufführungskonzept mit angeschlossener Bettkante ist.

Zum Glück hat der EuGH die Bremse gefunden.

Nicht jede technische Weiterleitung ist ein neues Geschäftsmodell.

Nicht jedes Kabel ist eine Kasse.

Nicht jeder Fernsehabend braucht eine Lizenzgebühren-Debatte.

Die GEMA wollte aus einem Seniorenheim offenbar ein kleines Verwertungsevent machen.

Luxemburg sagte: Nö.

Selten war ein „Nö“ so wohltuend.